Ein 53-jähriger Mann erhält eine lebenslange Rente in Höhe von 3.400 Euro, obwohl die Sozialversicherung ihm diese zweimal verweigert hatte

Der Oberste Gerichtshof (TSJ) des Baskenlandes hat einem 53-jährigen Arbeitnehmer, von Beruf Technischer Zeichner, trotz der Ablehnung der Sozialversicherung, die dies nicht anerkennen wollte, eine dauerhafte Vollinvalidität zuerkannt.

Gemäß dem Urteil (das unter diesem Link im Detail eingesehen werden kann) wies der Mann erhebliche Einschränkungen seiner Arbeitsfähigkeit aufgrund einer infantilen Zerebralparese auf, wie „Spastizität und chronische Schmerzen im rechten Körperhälfte (…) mit spastischer Hemiparese rechts“ sowie eine reaktive Anpassungsstörung.

Außerdem wurde ihm eine Behinderung von 52 % zuerkannt, er hatte Sprachschwierigkeiten, Probleme beim Gehen und konnte seine rechte Hand nicht benutzen. Trotz dieser zahlreichen Beeinträchtigungen lehnte die Sozialversicherung seinen Antrag auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zweimal ab. Die Behörde war der Ansicht, dass seine Verletzungen „keine ausreichende Minderung seiner Arbeitsfähigkeit” darstellten, sodass er weiterhin arbeiten könne.

Die Sozialversicherung sagt, er könne weiter arbeiten

Entgegen der Haltung der Sozialversicherung erkannte das Sozialgericht Nr. 5 von San Sebastián ihm das Recht auf eine dauerhafte Vollinvalidität zu, eine Entscheidung, die die Behörde zwang, Berufung einzulegen.

Die Sozialversicherung argumentierte, dass der Mann zwar seine rechte Hand nicht benutzen könne, aber seine linke Hand sehr wohl benutzen könne und außerdem alle „höheren Fähigkeiten” behalten habe. Der Oberste Gerichtshof des Baskenlandes hält es jedoch für erwiesen, dass der Arbeitnehmer nicht nur an allen vier Gliedmaßen beeinträchtigt ist, sondern auch „eine deutliche Einschränkung der Gehfähigkeit” und Schmerzen in mehreren Körperteilen aufweist.

Seiner Ansicht nach „macht das Krankheitsbild die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zunichte, da seine Gehfähigkeit und seine oberen Gliedmaßen so stark beeinträchtigt sind (…), dass es schwierig ist, sich eine Beschäftigung vorzustellen, die er unter normalen Leistungs- und Professionalitätsbedingungen ausüben könnte”. Aus diesem Grund beschließen sie, ihm eine lebenslange Rente in Höhe von 3.446,51 Euro zu gewähren, was 100 % seiner Bemessungsgrundlage entspricht, wegen dauerhafter Vollinvalidität.